Einfalt

[543] Einfalt, 1) die Beschaffenheit dessen, was wenig in die Sinne fallende Bestandtheile hat, od. dessen wahrnehmbare Äußerungen sich nur auf das Wesentliche u. Nothwendige beschränken u. daher z.B. den Schmuck ausschließen; 2) natürliche Beschränkung des Geistes, z.B. bei dem Kinde, ein geringer, dem Lebensalter desselben angemessener Grad der Entwickelung der Geistes- u. bes. der Verstandeskräfte; 3) geringeres Maß der Verstandeskräfte, das sich bei Erwachsenen als Geistesschwäche in minderer Aufmerksamkeit, Fassungs- u. Durchdringungskraft, in beschränktem Interesse an Gegenständen, welche den Geist sonst ansprechen, u. bei welchen Anwendung des Verstandes erfordert wird, andeutet. Die E. ist in Criminalfällen eine Strafmilderung. Ein Einfaltspinsel ist dann ein Mensch, der wie der Pinsel blos ein Werkzeug in der Hand eines Anderen u. nur der mechanischen Nachahmung ist; 4) natürliche Bildung des Verstandes, beim Mangel an Welterfahrung u. Menschenkenntniß; thut sich auch häufig als Raivetät kund; 5) C. der Sitten, naturgemäßes äußeres Leben, welches unberührt geblieben ist von dem schädlichen Einfluß der Weltbildung u. frei ist von dem künstlichen Bedürfniß, Lüxus etc., sich im Innern[543] durch Aufrichtigkeit, Geradheit u. Redlichkeit auszeichnet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 543-544.
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