Einlösungsscheine

[551] Einlösungsscheine, österreichisches Papiergeld, welches 1811 an die Stelleder seit 1797 mit Zwangscurs versehenen Bancozettel trat, deren Curs in Folge übermäßiger Notenemission der Stadtbank bis auf 1/13 ihres Nominalwerthes herabgedrückt war. Gegen 5 Gulden Bancozettel gab die Bank l Gulden (Einlösungs-) Schein. Neue Verlegenheiten des Staates u. der Bank in Folge der Napoleonischen Kriege drückten indeß auch den Curs der E. weit unter pari. Gleiches Schicksal hatten die vom Staat 1813 ausgegebenen Anticipationsscheine (s.d.), bis 1820 die Nationalbank die Verpflichtung übernahm, beide Sorten Papiergeld gegen Silber in dem Verhältniß wie 5: 2 einzulösen, so daß also 5 Gulden Schein = 2 Gulden Münze waren. Die völlige Einziehung dieser Noten (Wiener Währung) wurde, nachdem die umlaufende Summe bereits auf 8 Mill. Fl. reducirt war, unterbrochen durch die finanzielle Krisis, in welche der österreichische Staat 1848 gerieth. Gemäß des Münzpatents vom 27. April 1858 wurde der Werth von 100 Fl. Wiener Währung auf 42 Fl. Österreichische (Vereins-) Währung festgestellt, die Scheine aber am 1. Juli 1858 außer Cours gesetzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 551.
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