Emittiren

[674] Emittiren (v. lat.), aussenden, ausgeben, namentlich von Actien u. anderen Werthpapieren gebraucht, daher Actien zweiter u. dritter Emission, Actien, welche eine Gesellschaft zur Erweiterung ihrer Geschäfte ausgibt, zum Unterschiede von den Stammactien. Daher Emission, Aussendung, Ausgabe, Ausströmung; Emissionstheorie, so v.w. Emanationstheorie, u. Emissionsvermögen, das Vermögen eines Körpers, eine gewisse Menge Wärme auszustrahlen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 674.
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