Erzherzog

[880] Erzherzog, Titel, welchen sich die Prinzen des Hauses Österreich beilegten, seitdem sie vom Kaiser Friedrich J. 1156 den Erzfürsten (d.i. Kurfürsten, weil sie ein Erzamt verwalteten) gleichgestellt worden waren; doch bedienten sie sich des Titels bes., nachdem Kaiser Karl IV. in der Goldenen Bulle den Kurfürsten große Privilegien eingeräumt hatte. Von den Kurfürsten wurde dieser Titel aber erst anerkannt, als Kaiser Friedrich III. 1453 eine besondere Verordnung darüber erließ.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 880.
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