Feuerwerkskörper

[249] Feuerwerkskörper, die Munition u. alle die Gegenstände, welche aus heftig brennenden Materialien für den Kriegsgebrauch od. zu Lustfeuerwerken bereitet werden u. durch ihr Brennen in Wirksamkeit treten sollen. Zur Bereitung derselben wird[249] der Feuerwerkssatz, ein inniges Gemenge von brennbaren Materialien, in dem für einen bestimmten Zweck geeigneten Verhältnisse verwendet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 249-250.
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