Forstfrevel

[430] Forstfrevel, im Allgemeinen die Ubertretung der in einem Lande bestehenden Forstgesetze. Jagdvergehen u. Jagdverbrechen sind, da die Jagdgesetze nicht den Forst, als solchen, zum Gegenstand haben, nicht darunter begriffen. Die F. sind entweder Forstverbrechen od. Forstvergehen, je nachdem die Handlung nach den besondern Landesgesetzen in die Kategorie der Vergehen od. Verbrechen (s.u. Verbrechen u. Criminalgericht) gehört. Diese besteht in einer Forstentwendung, Holzdiebstahl (s.u. Diebstahl) od. Forstpolizeivergehen, über deren Bestrafen besondere gemeine Gesetze nicht bestehen, sondern in der Regel die Landesgesetze entscheiden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 430.
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