Fraus

[663] Fraus (lat.), Betrug, s.d., vgl. Dolus. Als Personification so v.w. Apate. Fraus legis, jede Umgehung des Gesetzes durch täuschende od. Scheinhandlungen, d.h. solche, die zwar ihrer Absicht u. ihrem Inhalte nach unter ein bestimmtes Gesetz fallen würden, ihrer äußeren Erscheinung (der gegebenen Form) nach aber nicht darunter begriffen sind, sondern sich als eine Rechtshandlung anderer Art darstellen. Das simulirte Geschäft kann niemals gelten; ob das ursprünglich beabsichtigte gilt, hängt davon ab, was das Gesetz, welches umgangen wurde, bei derartigen Umgehungen vorschreibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 663.
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