Fußkuß

[816] Fußkuß, ein im Orient gewöhnliches Zeichen der Unterwürfigkeit u. Verehrung. Im Abendlande führten ihn erst die spätern römischen Kaiser ein, u. auch bei diesen kommt er selten vor. Die Päpste verlangten ihn seit dem 8. Jahrh., als Zeichen der Demüthigung der weltlichen vor der geistlichen Macht. Papst Constantin I. ließ sich den F. zuerst bei einem Einzug zu Constantinopel 710 vom Kaiser Justinian II. gefallen; Valentin I., 827, nahm den F. von Jedermann schon an, u. seit Gregor VII. wurde es eine von Päpsten geforderte Ehrenbezeugung. Der Papst trägt bei dieser Feierlichkeit mit einem Kreuze bezeichnete Pantoffeln, u. dieses Kreuz wird geküßt. Fürsten u. Protestanten ist der F. erlassen, sie küssen dafür bei Audienzen dem Papst die Hand.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 816.
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