Güterabtretung

[795] Güterabtretung (Cessio bonorum), die Erklärung eines in Concurs gerathenen Schuldners, daß er sein Vermögen den Gläubigern überlasse, damit sie sich daraus befriedigen. Jeder ohne sein Verschulden in Verfall gerathene Schuldner ist dies zu thun befugt (daher Beneficium od. Exceptio cessionis bonorum) u. bewirkt dadurch, daß er nicht in persönliche Hast geräth u. jederzeit nach dem Concurs vermöge des Beneficium competentiae (s.u. Concurs) so viel behalten darf, als er zu seinem Unterhalte nothwendig bedarf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 795.
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