Gerichtstafel

[233] Gerichtstafel (Gerichtsbret), 1) eine meist am Eingange des Gerichtslocals aufgehängte schwarze Tafel, an welcher die öffentlichen Bekanntmachungen, Contumacialbekenntnisse, Edictalladungen etc. des Gerichtes ausgehängt werden. Schon im alten Rom kannte man solche G-n, meist dort von weißer Farbe (daher Album genannt). In der neueren Zeit werden solche Bekanntmachungen neben dem Anschlag an der G. noch in eine od. mehrere Zeitungen eingerückt; 2) ein Theil der ehemaligen Ständeversammlung in Siebenbürgen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 233.
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