Gesammtlehen

[257] Gesammtlehen (Feudum commune), das Mehreren gereichte Lehen einer Sache (vgl. Lehn). Gesammtes Reichslehen, sonst Lehn, welche zwei Reichsständen gemeinschaftlich zustanden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 257.
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