Hörrohr

[548] Hörrohr, 1) Instrument zur Verbesserung des Schwerhörens, so eingerichtet, daß es die Schallstrahlen sammelt, zusammendrängt u. verstärkt u. die Töne kräftiger u. deutlicher macht; meist der Bildung des Ohrs analog, mit mehr od. weniger Höhlungen u. Mündungen versehen, am besten spiral- od. schneckenförmig, aber auch trichter-, horn-, trompetenähnlich etc., von Metall, welches den Ton am meisten verstärkt, od. Horn, Holz, Leder, elastischem Harz, Papiermaché, auch Glas; auch dienen natürliche Muscheln u. Schnecken dazu. Zur Fortleitung des Tones hat man auch elastische, mit dem H. verbundene Röhren mit einem Mundstück für den Sprechenden; 2) (Stethoskop), Instrument zur Ermittelung verschiedener Zustände des menschlichen Körpers mittelst des Gehörs, s.u. Auscultation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 548.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: