Hackwald

[834] Hackwald, Einrichtung in Schwaben, Pfalz, Franken im Siegenschen u. am Rhein, wonach der Boden des Nieder- u. Mittelwaldes, nachdem letzter gehauen ist, zwischen den Mutterstöcken mit der Hacke verwundet u. zwei Jahre lang, erst meist mit Buchweizen, dann mit Roggen besäet wird, worauf der Boden wieder als Wald dient. Der H. einer Ortsflur (Gemarkung) gehört meist der Gemeinde, wird aber in gewisse, alle 15–20 Jahre haubare Schläge getheilt. Diese zerfallen wieder in Unterabtheilungen (meist Albus), welche Einzelnen überwiesen sind, so daß jeder jedes Jahr einen bestimmten Antheil erhält. Die Hackwälder sind schon früh durch besondere Staatsvorschriften, deren älteste die nassauische von 1562 ist, geordnet worden. H. ist nur in seltenen Fällen rathsam, vorzüglich kommt er vor in gebirgigen u. zu weiter nichts anwendbaren Gegenden, wo doch wieder ein Überfluß von Händen ist, um den Boden gehörig behacken zu können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 834.
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