Pfalz [1]

[927] Pfalz (Palatium), kaiserlicher Palast, deren mehre an verschiedenen Orten des Deutschen Reiches waren u. in welchen sich die Kaiser abwechselnd aufhielten, um das Recht zu pflegen u. die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten; da in einer solchen P. Grafen zu deren Bewahrung (s. Pfalzgrafen 1) während der Abwesenheit des Kaisers eingesetzt wurden, so gehörte auch ihr Gebiet zu den Pfalzen. Bald wurden einige dieser Pfalzgrafen mächtig, erwarben dies Gebiet erblich u. vergrößerten es. Die bekanntesten unter diesen Pfalzen war die P. bei Rhein (Unterpfalz), auch P. schlechtweg genannt, die P. in Baiern (Oberpfalz) u. die P. Sachsen (s.u. Sachsen); 2) später das Rathhaus in den Elsasser Städten, bes. zu Strasburg.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 927.
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