Hausmarken

[102] Hausmarken (mittellat. Casale), bei den Germanen Zeichen, deren sich die Freien als Wahrzeichen des Grundstückes u. dessen Inhaber zur Bezeichnung ihres Eigenthums an Hausgiebeln, über Hausthüren u. Hofthoren auf Grabsteinen od. an Thieren u. Geräthen, auch selbst (bis ins 17. Jahrh. herab) statt der Namensunterschrift in Urkunden u. auf Siegeln bedienten; zu ersterem Zwecke wendet man hier u. da in Norddeutschland u. Skandinavien die H. noch jetzt an; für letzteren Zweck heißen sie in der älteren deutschen Rechtssprache Hantgemal (Handzeichen); vgl. Steinmetzenzeichen. Homeyer, Über die Heimath nach altdeutschem Recht, bes. über das Hantgemal, Berl. 1852; Michelsen, Die Hausmarke, Jena 1853.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 102.
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