Hebezeug

[130] Hebezeug (Hebewerk), 1) alle Werkzeuge, welche dazu dienen, eine Last mit Vortheil in die Höhe zu beben; 2) so v.w. Hebelade; 3) bei der Artillerie eine Maschine zum Ein- u. Auslegen schwerer Geschützröhren. Man unterscheidet: H. mit Flaschenzug, bestehend aus dem Gestell, dem Kreuzhaspel u. dem Flaschenzug; u. H. mit Räderwerk, bestehend aus dem Vordergestell mit Räderwerk, dem Hintergestell u. dem Helm. Dazu gehören zwei eiserne Strebestangen, ein langer u. zwei kurze Schlüsselbolzen mit ringförmigem Griff, zwei Leitrollen aus Geschützmetall, ein eiserner Kloben mit einer metallenen Rolle, ein 31 Fuß langes Tau u. zwei S. haken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 130.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika