Homo

[512] Homo (lat.), Mensch; H. sui juris, Einer, welcher nicht unter eines Andern Gewalt steht; H. aliēni juris, welcher unter eines Anderen Gewalt steht, wie Familiensöhne, Sklaven, nach strengem Recht selbst Ehefrauen; H. proprĭus, Leibeigener od. Höriger.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 512.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: