Imāgo

[830] Imāgo (lat.), 1) gemaltes od. plastisches Bild; bes. in Rom 2) Imagĭnes, die aus Wachs gefertigten u. gemalten Büsten der vornehmen Römer, deren Vorfahren eins der drei höchsten Staatsämter (Ädilität, Prätur, Consulat) bekleidet hatten u. so zu der Nobilitas gehörten. Das Recht, solche Imagines aufzustellen, hieß Jus imaginum. Sie wurden an den Wänden des Atrium (s.d.) in, aus Holz geschnitzten, tempelartigen Behältern (Armaria) aufgestellt, darunter die Tituli, d.h. alles was der Verstorbene Rühmliches gethan hatte, u. die Ehrenstellen, zu denen er gelangt war, geschrieben u. die einzelnen durch Linien mit einander verbunden, so daß sie den Stammbaum (Stemma) des Hauses bildeten. Gewöhnlich waren die Armaria verschlossen, aber an festlichen Tagen wurden sie geöffnet u. die I. mit Lorbeerkränzen geschmückt, so bei öffentlichen Feierlichkeiten u. Privatfesten, Hochzeiten, Gratulationen, bes. bei Leichenbegängnissen, wo sie von angemessen gekleideten Personen, welche sie vor das Gesicht hielten, vorgetragen wurden. Wahrscheinlich kam das Jus imaginum zu der Zeit auf, wo die Plebejer zu Curntischen Ämtern gelangen konnten, daß sich dadurch die Patricier als Nobiles von den Homines novi unterschieden; vgl. Eichstädt, De imaginibus Romanorum, Jena 1805, Petersb. 1806; 3) vollkommenes Insect, Gegensatz von Larve u. Puppe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 830.
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