Intermezzo

[946] Intermezzo (v. ital.), 1) was zwischen zwei Dinge tritt; bes. 2) bei scenischen Darstellungen ein Zwischenspiel von leichtem, heiterem Charakter. Von einem solchen I. fordert man nicht wesentlich, daß es zwei Stücke verbinde, sondern es ist eine kleine dramatische Darstellung, ein Singspiel, welches den Zuschauer u. Zuhörer unterhalten soll; es wird häufig als Lückenbüßer zur Ausfüllung des Theaterabends gebraucht, od. auch von reisenden Sängern angewendet, um sich dem Publicum im dramatischen Gesang, ohne viele Vorbereitungen mit größerem Theaterpersonal, zu zeigen. Das I. ist für zwei od. drei Personen berechnet, es beschränkt sich daher auf die einfachste Handlung od. die Darstellung einzelner Situationen, welche zu musikalischer Darstellung Gelegenheit geben. So kennt man die I. von Bianchi u. von Elmenreich, Il calzolajo, der Kapellmeister. Nach Arteaga sollen die I. früher in Madrigalen bestanden haben, welche man zwischen den Acten sang, u. durch welche man die letzteren verband. Auch Ballets, welche zwischen Opern gegeben werden, kann man I-s nennen, Instrumental-Musikstücke aber nennt man in diesem Falle Entreacte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 946.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: