Kapellmeister

[290] Kapellmeister, 1) der Vorsteher einer Kapelle; 2) Titel für ausgezeichnete Musiker u. Directoren von Musikchören, wenn diese auch nicht Kapellen sind; 3) Benennung des Vorspielers auf der Clarinette bei Militärmusiken, der zugleich dieselbe dirigirt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 290.
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