Justicĭa [1]

[196] Justicĭa (Justizia), ehemals im Königreich Aragonien der höchste unabhängige, nur den Ständen verantwortliche Richter, der selbst den König zur Verantwortung ziehen konnte, wenn er die Reichsgesetze verletzte, welche er vor diesem Richter knieend beschworen hatte. Mehrmals abgeschafft, erneuerte sich diese Würde immer wieder, bis Philipp II. den letzten J. de la Neiça enthaupten ließ.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 196.
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