Kämmerer [1]

[266] Kämmerer, 1) der Vorgesetzte einer Kammer (Zimmerreihe), zur Aufbewahrung von Kostbarkeiten u. Kunstschätzen, daher: Silber-, Kunstkämmerer; 2) s.u. Kämmerei 2); 3) in Wien so v.w. wirklicher Kammerherr; 4) an manchen Höfen so v.w. Oberkammerherr, welcher dann alle zur Kammer gehörigen Personen unter Aufsicht hat, an anderen 5) (Kämmerier), so v.w. Kammerdiener des regierenden Fürsten; 6) Vorsitzer eines Gerichts, bes. eines Untergerichts.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 266.
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