Kammerherr

[266] Kammerherr u. Kammerjunker, zwei Hofchargen zum besonderen Ehrendienste bei den Personen des Landesfürsten u. dessen Gemahlin; sie werden ausschließlich von Adeligen bekleidet. Als Auszeichnung tragen die Kammerherren im Dienst u. in größter Galla eine, einen goldenen Schlüssel (Kammerherrnschlüssel) od. eine einen solchen vorstellende Zierrath an einer etwa 3 Zoll Durchmesser haltenden, oft mit dem Wappen des fürstlichen Hauses od. mit goldenen od. silbernen großen Quasten verzierten Schleife hinten an der rechten Seite der Taille des Rockschoßes. Dieser Schlüssel scheint vom spanischen Hofe herzustammen, wenigstens tragen dort die Kammerherren noch jetzt einen ungeheuer großen vergoldeten Schlüssel, der aus der Tasche des Rockes hervorragt u. noch außerdem durch ein großes flatterndes Band befestigt ist. Dieser Schlüssel schließt alle Schlösser des Königs von Spanien. Verliert ihn ein Kammerherr, so muß er es sogleich dem Oberhofmeister anzeigen, der alle Schlösser verändern läßt. Außer Dienst tragen die Kammerherren nur die zwei goldenen Knöpfchen, an denen Schlüssel u. Schleife befestigt werden. An den meisten Höfen sind die Kammerherren nicht, od. doch nur die 4–8 ältesten, od. nur die immer wirklich Dienst thuenden besoldet. Der Rang der Kammerherren ist meist sehr hoch angesetzt; sie rangiren an einigen Höfen über den Generallieutenants, an anderen über den Generalmajors, an noch anderen mit den Generalmajors gleich. Die Kammerjunker assistiren den Kammerherren in ihren Diensten. Sie sind als solche ohne Gehalt u. wechseln in ihrem Dienst, der dem der Kammerherren ähnelt. Über ihren Dienst bei Hof, s.u. Hof I. b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 266.
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