Küstenbefestigungen

[928] Küstenbefestigungen, die Gesammtheit derjenigen fortificatorischen Anlagen, welche die Bestimmung haben, im Falle eines Krieges den Feind zu verhindern, daß er Truppen landen könne. Die K. sind theilweis permanente Werke, wie solche zum Schutze eines Hafens, od. sie werden erst beim drohenden Ausbruch des Krieges (Küstenbatterien) an allen solchen Punkten, wo eine Landung der feindlichen Flotte durch die Beschaffenheit des Fahrwassers u. der Küste möglich ist, angelegt. Je mehr in der Neuzeit das Schiffswesen fortgeschritten ist u. es bei der Anwendung des Dampfes ermöglicht, große Truppenmassen an beliebigen Punkten plötzlich an das Land zu werfen, desto größere Aufmerksamkeit hat man der Anlage der K. auch wieder zugewendet. Die K. werden durchgehends mit Geschützen sehr schweren Kalibers armirt, u. die Erfahrung hat gelehrt, daß selbst verhältnißmäßig geringe Befestigungswerke eine unbedingte Überlegenheit über die Flotten besitzen. Die Küstenvertheidigung nun wird direct durch die K. u. durch kleine Kriegsfahrzeuge (Kanonenboote, Kanonenjollen etc.) bewerkstelligt, indirect aber, u. wohl meist am wirksamsten, durch eine genügende Anzahl von Streitkräften im Hinterlande.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 928.
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