Klöppel

[586] Klöppel, 1) langes, rundes Stück Holz; 2) Stücken Holz von jungen Bäumen od. von den Ästen der Bäume, die zu schwach sind, um sie in Klaftern zu spalten; daher Klöppelholz, Klöppelklaster; 3) ein rundes Stück Holz, das den Hunden während der Hundstage vor die Vorderbeine gehängt wird, um dieselben an raschem Laufen zu hindern: 4) s.u. Klöppeln 1) u. 2); 5) so v.w. Schlägel; 6) der Theil bei Schlaginstrumenten, wodurch sie zum Klingen gebracht werden; z.B. der K. der Glocke, Trommel, des Triangels etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 586.
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