Klettern

[573] Klettern, Art der fortschreitenden thierischen Bewegung, auf senkrechter od. so stark geneigter Fläche, daß der Schwerpunkt des Körpers in den aufgestemmten Füßen keine hinlängliche Unterstützung erhält u. der Körper abgleiten od. überstürzen würde, wenn er nicht eigne Haltpunkte zur Sicherung gegen den Fall zu erfassen vermöchte. Dies ist bei solchen Vierfüßlern, die zum K. organisirt sind, der Fall, indem ihnen an den Füßen hakenförmige Organe (Krallen u. dadurch Kletterfüße) verliehen sind. Vögel, deren Krallen ebenfalls so organisirt sind (s. Klettervögel), bedienen sich sowohl deren, doch auch zum Theil des Schnabels, od. auch des Schwanzes zum Anhalten od. Einstemmen auf senkrechten od. stark abhängigen Gegenständen. Der Mensch erhielt in den Nägeln zum Einhaken auf senkrechten od. stark geneigten Flächen unausreichende Organe, dagegen gewährt ihm die freie Hand u. der bewegliche Arm den Vortheil, durch Umspannen, wenn der Gegenstand (wie bei Baumästen) dazu geeignet ist, od. Erfassen hervorragender od. hakenartiger Theile, mit den Händen u. Füßen sich Befestigungspunkte für den obern Körper zu verschaffen. Das K. ist ein Theil der gymnastischen Übungen u. bekommt wieder eigne Arten, wie die Übung an Kletterstangen od. Kletterwänden, mit mehr od. minder starken, sprossenartigen Hervorragungen, od. mehr od. minder tiefen [573] Kerben od. Kimmen, od. am Kletterseile, wo es zunächst darauf ankommt, an einem herabhängenden Seile Handschlingen, für die Füße zum Einstemmen daran zu bilden, u. immer höherem Erfassen des Seils mit der einen Hand, während des Emporziehens des Körpers, unter Krümmungen desselben auch die Schlingen für den Fuß immer höher zu ziehen. Bei Volksfesten u. andern Gelegenheiten werden häufig Kletterstangen errichtet, an der Spitze mit Tüchern od. andern für die Hinaufkletternden zu Preisen bestimmten Gegenständen behängt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 573-574.
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