Knieschwamm [1]

[604] Knieschwamm (Chir.), 1) s.u. Gliedschwamm 1); 2) eine Austreibung der weichen Theile des Kniegelenks bei Pferd u. Rind, enthält entweder Flüssigkeiten od. eine feste, zähe, schwammige Masse u. stört nicht nur das Aussehen, sondern hindert auch die freie Bewegung der Füße. Ursachen sind Fall, Schlag, Stoß. Ist die Geschwulst fest u. entzündet, so wird Cantharidensalbe eingerieben, ist sie weich u. schwappend, so sticht man sie auf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 604.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika