Komßkraut

[679] Komßkraut, Krauthäupter, die durch Gährung einen säuerlichen Geschmack erhalten haben. Man reinigt hierzu die Krauthäupter von den äußern groben Blättern, läßt sie in einem Kessel mit kochendem Salzwasser kurze Zeit aufsieden, legt sie dann zum Abtropfen auf Stroh u. schichtet sie nun mit Dille, Fenchel u. Kümmel in ein Gefäß dicht über einander, überschüttet sie dann noch mit Salzwasser, bedeckt sie u. beschwert den Deckel mit Steinen u. überläßt sie nun der erforderlichen Gährung, worauf sie in dem Keller aufbewahrt werden.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 679.
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