Lademaschine

[7] Lademaschine, Maschine zur leichteren Beladung großer Frachtwagen, besteht aus einem hölzernen Gerüste, zwischen welchem der Wagen stehen kann; oben ist ein Hebezeug, welches aus Wellen, Stirnrädern u. Getrieben besteht. Über die Wellen werden Seile geschlungen, womit die Last an Kolben in die Höhe gehoben wird. Durch Sperrräder kann diese in jeder Höhe erhalten werden. Die ganze L. steht auf Blockrädern, um sie leicht bewegen zu können. Auch kann der Krahn als L. benutzt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 7.
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