Krahn

[756] Krahn (v. Krannich), Maschine, Lasten in die Höhe zu heben u. denselben nach Bedarf nach dem Heben noch eine seitliche Bewegung zu ertheilen. Das Heben erfolgt fast ohne Ausnahme durch einen Aufzug mittels einer Winde, eines Flaschenzugs od. eines Räderwerkes. Soll die Last nach dem Heben noch nach der Seite bewegt werden, so muß der Querbalken (Schnabel), an dem sie hängt, eine solche Bewegung machen können; zu diesem Behufe ist der Schnabel meist mit dem vertikalen Ständer fest verbunden, u. das letztere kann auf 2 vertikalen Zapfen auf seinem Gerüste horizontal im Kreise herumgedreht werden. Ist das Gerüst unbeweglich mit dem Boden verbunden, so hat man einen feststehenden K.; ist es auf Rädern od. Rollen selbst beweglich, so hat man einen transportabeln K. Man hat in neuerer Zeit Krahne für Lasten bis zu 600 Ctrn. ausgeführt. Der einfachste K. ist ein horizontaler Balken (Krahnbalken), welcher in der Mauer od. dem Dachgesparre über einer Thür befestigt ist, um Lasten in das obere Stockwerk od. auf den Boden eines Hauses zu bringen. An dem vordern Ende dieses Balkens ist eine Rolle befestigt, über welche ein Seil geleitet ist, an dessen einem Ende die Last befestigt wird, u. an dessen anderm Ende Menschen ziehen. Der Vortheil dieses K-s besteht in der durch die Rolle verminderten Friction u. darin, daß die Menschen ihre Körperschwere als bewegende Kraft gebrauchen können. Ein anderer K. steht frei, der horizontale Krahnbalken ist an einen senkrechten Balken (Krahnständer) befestigt. Um den Krahnbalken bei sehr schweren Lasten mehr Unterstützung u. Festigkeit zu geben, kann er zweiarmig u. schräg aufwärts gehend gemacht werden; beide Arme bekommen dann Stützen, u. das obere Ende ist der Schnabel mit der Rolle. Ist die Höhe, zu welcher eine bedeutendere Last gehoben werden soll, nicht sehr groß, so kann ein K. angewendet werden, an dessen Schnabel statt der Rolle eine Kette herabhängt; an dieser Kette ist ein ungleicharmiger Hebel befestigt, an den kürzern herabgelassenen Arm wird die Last gehängt u. dadurch gehoben, daß der längere Arm mittelst eines Seiles herabgezogen wird. Da der Hebel frei hängt, so ist das Seitwärtsschwingen der gehobenen Last sehr leicht. Um bei einem K. Kraft zu ersparen, setzte man ihn ehemals bisweilen mit einem Tretrade (daher Tretkrahn) in Verbindung u. vermied dabei durch ein Sperrrad am besten die Gefahr des im Rad befindlichen Menschen, wenn die Last zufällig das Übergewicht bekommt. Um die beim K. arbeitenden Personen gegen Wind u. Regen zu schützen, ist ein solcher complicirter K mit dem Krahngehäuse, einem hölzernen Verschlage u. leichten Dache, umgeben. Den K. braucht man außer beim Bauen u. in Fabriken, namentlich in Maschinenbauwerkstätten, Eisen- u. Kanonengießereien, bes. in Häfen, um Waaren in die Schiffe u. aus denselben zu heben. In manchen Häfen ist ein öffentlicher K., mittelst dessen alle Schiffe beladen u. ausgeladen werden müssen, wofür das Krahngeld (Krahngefälle) entrichtet wird. Es sind dabei als Aufseher der Krahnmeister, als Rechnungsführer der Krahnschreiber u. als Handarbeiter Krahnknechte angestellt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 756.
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