Legitimität

[220] Legitimität (v. lat.), 1) Gesetzmäßigkeit; 2) die Befugniß der rechtmäßigen Dynastie zur Regierung u. Thronfolge in festgesetzter Ordnung; im Gegensatz eines vorübergehenden Besitzstandes od. der Usurpation des Herrscherrechtes durch eine revolutionäre Regierung. In diesem Sinne wurde das Wort L. zuerst auf dem Wiener Congresse vom Jahr 1814 von Talleyrand gebraucht, u. von da ist für die Anhänger der auf historischer Basis beruhenden Regierungsgewalt u. Regierungsform der Parteiname Legitimisten gebräuchlich geworden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 220.
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