Legitimität

[715] Legitīmität bezeichnet im Allgemeinen Dasselbe, was Gesetzmäßigkeit, legitim gesetzmäßig, sich legitimiren seine Gesetzmäßigkeit darthun. Der letzte Ausdruck wird indeß auch allgemeiner gebraucht für das Nachweisen, daß man eine bestimmte Person mit bestimmten Ansprüchen u.s.w. sei, für welche man sich ausgegeben habe. Jene Darlegung selbst heißt die Legitimation. Einen bestimmten Sinn hat das Wort Legitimität in der Politik erhalten, indem man nur diejenige Regierung und denjenigen Herrscher für legitim anerkennt, welche auf eine den Staatsgrundgesetzen des Staats entsprechende Weise in Besitz der Gewalt gekommen sind, und dabei besonders auf das den monarchischen Staaten zu Grunde liegende Erbrecht sieht. Es beruft sich daher z.B. in Frankreich die Partei, welche den Enkel Karl X., Heinrich von Bordeaux, als einzigen legitimen König von Frankreich anerkennen will, auf die Legitimität desselben, indem er, nach dem unter den Bourbons herrschenden Erbrecht und der Entsagung Karl X. und des Herzogs von Angoulême allerdings den Thron hätte besteigen sollen. Diese Partei der Legitimisten erkennt das Recht der Abänderung der Regierungsfolge durch Volksbeschluß nicht an.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 715.
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