Leuchter

[314] Leuchter, 1) Geschirr, auf welches ein Talg-, Stearin-, Wachs- etc. Licht gestellt wird. Tischleuchter haben gewöhnlich einen breiten Fuß, worauf der Schaft steht, an welchem oben die Dille für das Licht besindlich ist. Man macht sie von Silber, Zinn, Messing, Blech, Porzellan u. dgl. Eine besondere Art der messingnen u. blechernen L. sind die Schiebeleuchter, bei welchen der Schaft aus einem hohlen Cylinder besteht, in welchem die Dille mit dem Lichte nach u. nach in die Höhe geschoben werden kann; Handleuchter haben statt des Fußes eine Schale mit einem Handgriffe; Armleuchter (Girandole), mit 2–3 seitwärts abstehenden Armen, um mehre Lichter zu tragen, meist von Silber, Bronce etc.; Wandleuchter, zum Befestigen an einer Wand, bestehen aus einer od. mehren Dillen u. eben so viel gebogenen Metallstäben, häufig ist hinter dem Leuchter als Reverbere ein Spiegel od. ein Schild von blankem Bleche angebracht, u. dann heißen sie Wandblaker.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 314.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: