Leuchter

[459] Leuchter, ein aus dem antiken Kandelaber (s. d.) entwickelter Lichtträger, der sich seiner geringern Größe wegen zu leichterer Handhabung eignet. Er besteht aus einem runden (flachen oder tellerartigen) oder drei- und mehrseitigen, oft aus Tierfüßen gebildeten Fuß, einem Schafte, dessen Höhe sich nach dem Gebrauchszweck richtet, und dem Lichtteller, der bei den Metalleuchtern früher mit einem Dorn zur Befestigung der Kerze versehen war (s. Tafel »Bronzekunst II«, Fig. 3, 5 u. 6). Seitdem hierzu eine Vertiefung im Leuchterhals dient, die bisweilen nach Belieben vergrößert oder verkleinert werden kann (Schiebeleuchter), ist an Stelle des Lichttellers die Lichtmanschette (aus Glas, Metall, ausgeschnittenem Papier) getreten, welche die Hand vor der herabtröpfelnden Lichtmasse schützt. Man unterscheidet Stand- (s. Tafel »Bronzekunst III«, Fig. 6), Arm- (Tafel IV, Fig. 10), Wand- (Tafel II, Fig. 9), Hänge- und Trageleuchter. Eine besondere Gattung der erstern bilden die Altarleuchter, unter denen die siebenarmigen, dem jüdischen vom Titusbogen in Rom (s. Tafel »Bildhauerkunst VI«, Fig. 7) nachgebildeten, hervorzuheben sind. Wandleuchter sind gewöhnlich[459] mit einer an der Wand befestigten Platte aus Bronze oder Porzellan zum Zurückwerfen des Lichtes (reverbère, blaker) verbunden. Über Hängeleuchter vgl. Kronleuchter. L. werden aus allen edlen und unedlen Metallen, aus Glas, Porzellan, Fayence, Steingut, Holz, Marmor, Alabaster u. dgl. hergestellt. Vgl. d'Allemagne, Histoire du luminaire depuis l'époque romaine jusqu'an XIXe siècle (Par. 1891).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 459-460.
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