Marktfreiheit

[902] Marktfreiheit, 1) die Freiheit eines Ortes, einen öffentlichen Markt zu halten; 2) Freiheiten, welche allen solchen dewilligt werden, die einen Jahrmarkt (Messe) besuchen; sicheres Geleite, Zollvergünstigungen, Freiheit der Person u. Waaren vom Arrest unter gewissen Bedingungen, das Recht, an gewissen Orten u. zu bestimmten Zeiten Waaren feil zu bieten, was außer der Marktzeit nicht gestattet ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 902.
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