Matte [1]

[8] Matte, 1) so v.w. Decke; bes. 2) geflochtene Arbeit aus Schilf, Binsen, Strohhalmen, Rohr, Bast u. dgl.; zum Einpacken von Waaren, zu Körben u. Behältnissen für trockene Sachen, zu Fußtapeten etc. 3) (Seew.), ein Geflechte von Schiemannsgarn, das zur Bekleidung von Tauen, od. zum Schutze gegen Schindung, Stöße etc. an Bord dient; daher Stoß- od. Schindmatte. Gespickte M., die mit aufgelöstem Kabelgarne so durchstochen (gespickt) ist, daß sie eine rauhe Außenseite u. somit mehr Widerstand bietet; 4) so v.w. Wiese, bes. Bergwiese; 5) fehlerhafte Vertiefung; 6) so v.w. Geronnene Milch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 8.
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