Nekromantie

[775] Nekromantie (v. gr.), 1) das vermeintliche Vermögen gewisser Leute (Nekromantes od. Psychagogol), Geister verstorbener Personen in leiblicher Gestalt erscheinen zu lassen, um dieselben über irgend eine Angelegenheit zu befragen. Im Alterthum geschah dies mittelst gewisser Opfer (Nekylä). Das Verfahren, dies zu bewirken, war später in eine Art von System gebracht. Agrippa von Nettesheim unterschied Skiomantie, das Herausrufen von Schatten Verstorbener, von Nekyomantie, wirkliche Hervorrufung von Todten aus den Gräbern in lebender Form, wozu Blut erfordert werde. Theophrastus Paracelsus stellt fünf Arten der N. auf, welche er als Cognitio mortalium spirituum, Tortura noctis, Meteorica vivens, Clausura nigromantica u. Obcoecatio nigromantica unterscheidet; die Geschichte der N. s.u. Geist 11); 2) so v.w. Böse Zauberei, Schwarze Magie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 775.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: