Neugierde

[816] Neugierde (Neugier), strebt dahin, von irgend etwas der Kenntniß noch Entzogenem Einsicht zu erhalten, aber blos zu Befriedigung des Bedürfnisses lebhafter, geistiger Anregung durch eine mit dem Reize der Neuheit begabte Vorstellung. Wird ein reeller Zweck in Befriedigung der N. ins Auge gefaßt, bes. um mehre noch unklare Vorstellungen in einen Zusammenhang unter sich zu bringen, so wird die N. zur Wißbegierde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 816.
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