Obedienz

[172] Obedienz (v. lat.), 1) der Gehorsam eines Untergebenen gegen seinen Vorgesetzten; bes. 2) in der Katholischen Kirche der Gehorsam der Regularen u. Nonnen gegen die Ordensobern; Canonische O. (Obedientia canonica), nach dem Canonischen Rechte der Gehorsam, wozu sich jeder Kirchenbeamter seinen näheren od. ferneren Kirchenobern durch Gelöbniß od. Eid (Obedienzeid) verpflichtet: 3) das Amt, welches im Gehorsam gegen Obere übernommen wird. Daher Obedienzpfarre, Pfarre, als Kloster- od. Stiftslehn, in den Kloster- od. Stiftsdörfern, welche von einem Mönche od. Canonicus desselben verwaltet wird; dieser heißt dann Obedientiarius (Obedientier, Obedienzer).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 172.
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