Obedĭenz

[857] Obedĭenz (lat., »Gehorsam«, Obedientia canonica), zunächst das Abhängigkeitsverhältnis, in dem kirchlich Untergebene zu ihren Obern stehen; sodann der Bezirk, in dem ein geistlicher Oberer Gehorsam findet, so während des Schismas 1378–1415 die Länder, die einem der Päpste gehorchten; endlich das von einer geistlichen Behörde einem Untergebenen (obedientiarius) übertragene Amt und dessen Einkommen; daher wird z. B. eine Pfarrei, die von einem Mönch oder Kanoniker verwaltet wird, Obedientiarpfarre und der Eid, den die Amtsinhaber auf Beobachtung der kirchlichen Satzungen zu leisten haben, Obedienzeid genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 857.
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