Octāva

[204] Octāva (lat.), 1) vom Kaiser Caligula den Freigelassenen auferlegte Abgabe, 1/8 ihres Vermögens od. Verdienstes betragend; in der Folge auf andere römische Unterthanen ausgedehnt. Die Einnehmer: Octavarii; 2) (kathol. Kirchw.), der Inbegriff von acht auf einander folgenden Tagen, während welcher die großen Feste, Weihnachten, Ostern u. Pfingsten, gefeiert werden. Die Octavafeier hat gewöhnlich nur für Brevier u. Messe Bedeutung; 3) der achte Tag selbst, welcher die O. schließt.[204]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 204-205.
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