Peremtion

[821] Peremtion (v. lat.), 1) Untergang, Verlust; insbesondere 2) Vernichtung eines Klagrechts durch eine entgegenstehende Thatsache, z.B. durch Zahlung, Verjährung etc. Peremtorisch, was geeignet ist, die Vernichtung eines Rechtes zu bewirken; daher Peremtorische Einreden (im Gegensatz der blos dilatorischen), welche die Geltendmachung des Klagerechtes nur vor der Hand beseitigen), solche Einreden, durch welche das Klagerecht als erloschen hingestellt wird u. welche daher den Beklagten für immer von der Klage befreien. Peremtorische Fristen u. Termine, Fristen u. Termine, welche so angesetzt werden, daß nach Ablauf derselben die Handlung, welche binnen derselben hätte vorgenommen werden sollen, ausgeschlossen ist. Peremtorische Ladung, Peremtorisches Decret, eine Ladung od. ein Decret, durch welche das Erscheinen in einem Termin, die Vornahme einer Handlung, die Abgabe einer Erklärung u. dergl. unter Androhung irgend eines Nachtheiles auf den Fall der Nichtbeobachtung angeordnet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 821.
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