Production

[615] Production (v. lat.), 1) die Hervorbringung von Dingen, welche früher nicht, od. wenigstens nicht dergestalt vorhanden waren, wie sie jetzt erscheinen; 2) jede Kraftäußerung des Menschen od. der Natur, welche dem Menschen Dinge liefert, welche für menschliche Zwecke tauglich sind, also Werth haben. Die Frage, welche Arbeit des Menschen productiv (schaffend) sei, ist bei den Staatswirthschaftslehrern streitig; die Mercantilisten nennen nur die Arbeitproductiv, welche mittelbar dem Lande Metallmünzen zuführt; die Physiokraten dagegen nur solche, welche auf Erzeugnisse des Bodens gerichtet wird; die Anhänger des Industriesystems aber nur solche, welche Dinge von Tauschwerth erzeugt; Andere dehnen den Begriff noch weiter aus u. theilen sie in sinnliche u. geistige P. Zur sinnlichen P. zählten sie die Arbeit, welche auf Gewinnung der von der Natur hervorgebrachten Stoffe u. Dinge verwendet wird (Urproduction); die, welche sich mit Veränderung der äußeren Form, der von der Natur geschaffenen u. durch die Urproduction gewonnenen Dinge beschäftigt (industrielle P.); die, welche eine Ortsveränderung der Dinge in ihren rohen, als durch die Kunst veränderten Dinge Behufs des Verkehrs beabsichtigt (commercielle P.). Die geistige P. bezeichnet alles, was durch die Anwendung geistiger Thätigkeiten sowohl in Wissenschaft u. Kunst, als auch in Beziehung auf äußere Zwecke des praktischen Lebens hervorgebracht wird; die Thätigkeit des Richters, welcher einen Proceß entscheidet, ist eben so eine geistige P., als das Werk eines Dichters od. die Lösung eines mathematischen Problems. Wirthschaftlich productiv sind alle diese Thätigkeiten, in so fern sie unmittelbar od. mittelbar zur Erreichung der wirthschaftlichen Zwecke beitragen; u. es ist eine einseitige Ansicht, wissenschaftliche Entdeckungen, die Thätigkeiten der Beamten, Gelehrten etc. deshalb für unproductiv zu halten, weil sie keine unmittelbar greifbaren materiellen Resultate haben; 3) die Beweisführung im Civilprocesse. Der Beweisführer heißt hier Producent; derjenige, gegen welchen der Beweis geführt wird, Product; der Führer eines Gegenbeweises heißt Reproducent; derjenige, gegen welchen der Gegenbeweis geführt wird, Reproduct. Productionsverfahren ist beim Beweisverfahren die Vorführung der Beweismittel (s. u. Beweis S. 710). Productionstermin, ist ein Termin, in welchem der Beweisführer die von ihm bei der Beweisantretung benannten Beweismittel, insbesondere die Zeugen u. Sachverständigen, dem Gerichte persönlich darzustellen u. um deren Beeidigung u. Abhörung zu bitten hat. Pro- u. Reproductionserkenntniß heißt das Erkenntniß, welches über die Zulässigkeit der Beweisantretung überhaupt u. der dazu benannten Beweismittel, die Relevanz der aufgestellten Beweisartikel u. Fragstücke (s.d.) zu entscheiden hat. Productenbuch, so v.w. Registrande.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 615.
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