Reef

[910] Reef, 1) (Reefbanden), an den Segeln (mit Ausnahme der leichten, welche bloß bei mäßigem Winde geführt werden können, die man aber bei zunehmendem Winde sogleich bergen muß) eine Einrichtung, daß sie kleiner gemacht werden können; die Arbeit verrichten heißt die Segel reefen od. das R. einstechen od. einbinden. Bei Gieksegeln findet man auch zuweilen ein R., das in diagonaler Richtung quer über das Segel geht, um es ganz klein machen zu können; ein solches heißt Ballanzreef; 2) so v.w. Reep.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 910.
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