Restitutionsedict

[63] Restitutionsedict, 1) überhaupt ein Gesetz, wodurch ein früherer Zustand, welcher durch neuere Vorgänge aufgehoben worden war, wieder hergestellt wird; bes. 2) das Edict Kaiser Ferdinands II. vom 6. März 1629, durch welches er es als dem Religionsfrieden von 1555 zuwider erklärte, wenn Stifter, Klöster u. Prälaturen (selbst solche, welche unter der Botmäßigkeit der Reichsstände belegen) seit dem Passauer Vertrage reformirt od. sonst verwendet u. der geistliche Vorbehalt nicht beobachtet worden sei; u. durch welches den betheiligten Ständen anbefohlen wurde, sich zur Wiederherausgabe der in Besitz genommenen geistlichen Güter bei Strafe der Acht anzuschicken. Der Widerstand wider dies Edict bildete einen Hauptgrund für die weitere Fortsetzung des seit 1618 entsponnenen deutschen Religionskrieges; s.u. Dreißigjähriger Krieg V.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 63.
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