Rheina

[106] Rheina, 1) (R.-Wolbeck), Standesherrschaft u. Fürstenthum im Regierungsbezirk Münster der preußischen Provinz Westfalen, 11 QM. mit 24,500 Ew., gehört seinem größeren Theile nach (8 QM.) zu Preußen, seinem kleineren Theile nach (3 QM.) zu Hannover; es gehörte bis 1803 zum Bisthum Münster, wurde hierauf durch den Reichsdeputationshauptschluß als Entschädigung dem herzoglichen Hause Looz u. Corswarem (s.d.) verliehen, 1806 mediatisirt, dem Großherzogthum Berg u. 1810 dem Französischen Reiche einverleibt, bis es nach dem Frieden das Haus Looz u. Corswarem wieder erhielt u. nach Aussterben der jüngeren Linie dieses Hauses im Mannsstamme nach langem Proceß durch die Entscheidungen der preußischen Gerichtshöfe von 1836 u. 1839 auf den jetzigen Besitzer (s. Rheina-Wolbeck) kam; Wohnsitz ist Schloß Bentlage bei Rheina; 2) (Rheine), Hauptstadt derselben, an der Ems, welche hier schiffbar wird, Knotenpunkt der preußisch-westfälischen u. der hannöverschen Nordbahn; 5 Kirchen u. Kapellen, Progymnasium, Waisenhaus, Spital, Tuch- u. Wollenweberei, Maschinenspinnereien, Cichorienfabrik, Torfgräbereien, lebhafter Handel, Schifffahrt u. 2500 Ew. Dabei die Saline Gottesgaben, das Residenzschloß Bentlage.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 106.
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