Richteisen

[143] Richteisen, 1) Stück Eisenblech, mit welchem der Glasmacher an der mit der Pfeife aus dem Hafen genommenen u. an der Pfeife haftenden heißen Glasmasse hinstreicht, um sie zu ebenen u. gleich zu streichen; 2) starkes Eisen des Glasschleifers, auf beiden Seiten mit Einschnitten, womit die etwa gebogene Spille des Werktisches gerade gerichtet wird, damit das daran befestigte Rad ganz senkrecht herumlaufe; 3) Stück Eisen am Ambosstock, dessen oberer Theil halbkreisförmig gewölbt ist, worauf die Höhlung der Hohlbohrer geschmiedet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 143.
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