Pfeife [1]

[939] Pfeife, 1) ein hölzernes, knöchernes, elfenbeinernes Blasinstrument, welches einen etwas scharfen Ton hervorbringt; es besteht aus einer Röhre, in welche über einen Kern Luft geblasen wird, welche sogleich hinter dem Kerne durch ein Windloch ausströmt. Diese P-n sind entweder ganz einfach, wie die Hunde- u. Lockpfeifen der Jäger, die Signalpfeifen, Bootspfeifen u. die Kinderpfeifen; od. sie sind künstlicher gearbeitet, indem sie auf der oberen Seite eine Reihe Löcher u. auch auf der unteren Seite ein Loch haben, mittelst deren ungefähr zwei Octaven diatonischer Töne hervorgebracht werden können; vgl. Syrinx (Panspfeife). In besonderen Fällen wird der pfeifende Ton nicht durch den menschlichen Athem hervorgebracht, so bei den Orgelpfeifen, der Dampfpfeife, der Sicherheitspfeife; 2) überhaupt eine Röhre, vgl. Pfeifen (Gärtn.); 3) eine Bienenzelle; 4) so v.w. Tabakspfeife; 5) die Dille im Leuchter; 6) die großen Röhrknochen der Menschen u. Thiere; 7) hölzernes Röhrchen, auf welches Garn gewickelt wird; 8) ein gedeckter Graben, Kanal od. kleine Schleuße; 9) (Tuchm.), die zwei Fäden zusammen, welche Fach machen; 10) ein Schößling od. Fächser an manchen Gewächsen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 939.
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