Rusten

[625] Rusten (Rüsten), dicke Planken, welche platt u. wasserpaß an den äußeren Seiten des Schiffes hervorragen. Sie kommen am Steuerbord u. Backbord etwas hinter jedem Mast in der Höhe des Raaholzes zu liegen u. sollen die Wände od. Jungfern der Wände tragen, damit sie theils den Schanddeckel u. die Regelingen nicht beschädigen, theils auch damit sie dadurch, daß der Winkel, welchen die Wände gegen einander machen, etwas stumpfer werde, die Masten desto besser unterstützen, deren jeder seine R. hat, welche die große, die Fock- u. die Besahnrust werden. Ihre Dicke beträgt nach der Größe der Schiffe 3–6 Zoll, ihre Breite ungefähr 3/4 Z. für jeden Fuß der Länge des mittelsten Deckbalkens; ihre Länge richtet sich nach der Anzahl der Wandtaue, welche daran befestigt werden sollen. Auf Kriegsschiffen sind sie verhältnißmäßig länger, als auf den Kauffahrern, weil die Wandtaue wegen der Stückpforten der Back u. Schanze weiter auseinander stehen. Man befestigt die R. mit Bolzen gegen die Innhölzer. Die Bolzen gehen durch die ganze Breite der R. u. Innhölzer u. sind im Schiff selbst gegen die Innhölzer mit Vorstecken od. Splinten befestigt. Überdies sind sie noch durch, auf u. unter ihnen angebrachte Knie an die Seiten des Schiffes befestigt. An der äußeren Kante der R. sind Einschnitte gemacht, worin der Beschlag der Jungfern zu liegen kommt, u. über[625] alle diese Einschnitte wird nachher eine Leiste od. Latte mit Simgliedern gelegt, welche das Ganze bedeckt. Die Pardunen der Stengen od. Bramstengen werden ebenfalls von diesen R. gehalten; auf einigen Kauffahrern findet man aber auch wohl eine kleine besondere R. dazu, damit diese Taue etwas mehr hinterwärts liegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 625-626.
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