Jungfer [1]

[182] Jungfer, 1) ein Mädchen von der Zeit der Geschlechtsreife an, auch ohne Berücksichtigung des Lebensalters; daher Alte J., von der Zeit an, wo die Jugendblüthe verschwunden ist; bes. 2) das Mädchen mit noch erhaltener Jungfernschaft; 3) in Staatsgefängnissen in früherer Zeit (der Sage nach) eine Maschine, welche zu geheimen Hinrichtungen diente u. aus schneidenden Klingen bestand, welche, wenn ein Mensch zwischen sie gebracht wurde, von selbst zusammen schlugen. Daher die J. küssen, auf diese Art einer Hinrichtung unterworfen werden; 4) (Jungfernblock, Cap de mouton), breiter, runder Block ohne Scheiben, statt deren er auf der breiten Seite drei Löcher hat, durch welche die Taue gehen, die zwei über einander stehende J-n verbinden u. dadurch die Wandtaue an die Seite des Schiffes befestigen, um die Masten in gerader Stellung zu erhalten; das Wandtau ist um den Einschnitt auf der schmalen Seite der oberen J. geschlagen, während die untere durch ein eisernes Band, das Puttingeisen, umfaßt wird; 5) (Bank.), s. Handramme; 6) Klotz, woran die Verbrecher geschmiedet werden u. welchen sie beim Ausgehen im Arme tragen; 7) (Hammerw.), eiserner Löffel mit hölzernem Stiele, in welchem die Platten geglüht werden; 8) Scheidetrichter zu Absonderung öliger Flüssigkeiten von wässerigen; 9) ein noch nicht gebrauchtes u. berührtes Ding.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 182.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: